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Touristen- & Geschäftsvisa
ETA’s (Electronic Travel Authority – Elektronische Reisevollmacht) sind nur erhältlich fϋr Staatsbϋrger aus ETA-anerkannten Ländern. ETA’s sind gleichwertig zu einem Visum, auβer dass sie keine Botschaft aufsuchen und keinen Visumsantrag einreichen mϋssen.
Falls sie aus einem nicht ETA-anerkannten Land stammen, mϋssen sie stets ein Visa-Bewerbungsformular einreichen, unabhängig fϋr wie lange sie nach Australien reisen. Urlauber und Leute, die Familie oder Freunde in Australien besuchen, mϋssen entweder ein ‚Short-Stay Visa’ (Kurzaufenthaltsvisum) bis zu drei Monaten oder ein ‚Long-Term Visa’ (Langzeitvisum) zwischnen drei und sechs Monaten beantragen.
Bewerber die fϋr geschäftliche Zwecke bis zu drei Monaten einreisen wollen, benötigen ein ‚Business Visa’ (Geschäftsvisum). Fϋr längere Aufenthalte ist ein ‚Long-Term Business Visa’ (Langzeitgeschäftsvisum) erforderlich (gϋltig bis zu vier Jahren).

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